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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB Filmproduktion Hamburg 

Stand: 1.1.2023

§ l Umfang und Gültigkeit

Alle Lieferungen und Leistungen von BlickWechsel erfolgen ausschließlich auf- grund dieser Geschäftsbedingungen.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von BlickWechsel schriftlich bestätigt werden. Sie verpflichten BlickWechsel nur zu dem in den Projektvereinbarungen angegebenen Umfang. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen.

Diese AGBs und insbesondere der Ausschluss der AGB des Kunden gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Leistung und Prüfung

2.1 Die Ausarbeitung (grafische Aufbereitung, Schnitt und Vertonung) eines Videos erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten, bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit, d.h. Mo. - Fr. von 10:00 – 18:00 Uhr und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen hat.

2.2 Grundlage für die Erstellung von Videos ist die schriftliche Projektbeschreibung, die BlickWechsel aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche berechtigen BlickWechsel, Termin- und Preisvereinbarungen entsprechend anzupassen.

Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von BlickWechsel sind stets unverbindlich.
2.3 Die erstellten Filme bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, (z.B. Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung) sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine weitere Meldung gilt das Produkt als abgenommen.

§ 3 Preise, Steuern und Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen

Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).

3.2 Gegebenenfalls anfallende Kosten für besondere Aufwendungen, die für das Erstellen des Videos notwendig werden, sind nach Absprache vom Auftraggeber zu übernehmen.
Hierunter fallen beispielsweise GEMA-Gebühren, Honorare für Schauspieler, Gebühren für Drehgenehmigungen, besondere Ausrüstung, etc.

§ 4 Liefertermin

4.1 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung schriftlich zur Verfügung stellt. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, um den sich die Zuarbeit oder die Vorarbeit des Auftraggebers verzögert. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist BlickWechsel berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

§ 5 Zahlung

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 35% des angebotenen oder voraussichtlichen Gesamtpreises der Lieferung nach der Auftragserteilung fällig und in Rechnung gestellt. Eine zweite Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 35% erfolgt nach Drehende. Der verbleibende Restbetrag von 30%, ist nach der technischen und redaktionellen Abnahme, bei der Übergabe des Werkes fällig.

5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Auf Nachweis kann auch höherer Schaden geltend gemacht werden.

5.3 BlickWechsel ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Insolvenzanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die BlickWechsel für den gesamten, bei Fertigstellung der Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist BlickWechsel nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

§ 6 Urheberrecht und Nutzung

6.1 Das Urheberrecht für veröffentlichte und privat genutzte, von BlickWechsel selbst erstellte Videosequenzen und Grafiken bleibt allein bei BlickWechsel. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BlickWechsel nicht gestattet.

BlickWechsel überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, BlickWechsel auf Vervielfältigungen als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BlickWechsel zu Schadensersatz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass BlickWechsel die gestalteten Filme als Referenz anführen und vorführen kann.
6.3 Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den BlickWechsel erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen.
6.4 In keinem Fall ist BlickWechsel verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Schutzverletzungen anzustellen.
6.5 Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt BlickWechsel in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber, frei.

§ 7 Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der schuldhaften Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Auftraggeber berechtigt, vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin, die vereinbarten Leistungen in wesentlichen Teilen, ohne Verschulden des Auftraggebers, nicht erbracht worden sind.

7.2 Tritt durch höhere Gewalt ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis ein, so wird BlickWechsel von seiner Leistungspflicht frei. Im Falle des vorübergehenden Leistungshindernisses verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Bestehens des Leistungshindernisses.

§ 8 Gewährleistung, Änderungen, Mängelrügen

8.1 Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 31 Tagen schriftlich zu rügen.
8.2 Für Filme, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

§ 9 Zusammenarbeit / Verschwiegenheit

9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben und Leistungen in enger Fühlungsnahme mit dem Auftraggeber zu erbringen und den Auftraggeber unaufgefordert über den jeweiligen Sachstand, insbesondere über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten.
9.2 Der Auftragnehmer ist zur vertraulichen Behandlung (Verschwiegenheit) der ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen oder zugänglich gewordenen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen, Daten oder Kenntnisse verpflichtet.

§ 10 Haftung

Soweit keine Hauptleistungspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind, bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf das dreifache des Auftragswertes. Wir haften in diesem Fall nicht für vertragstypische, nicht vorhersehbare Schäden, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Sonstiges: Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.
Gerichtsstand ist der Sitz von BlickWechsel/ Hamburg.

§ 13 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller Verträge sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

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